KONTAKT- UND BERATUNGSSTELLE...
...BEI SEXUELLER GEWALT
Fon : 0 51 71 - 1 55 86 - Fax : 0 51 71 - 2 95 27 8
 
Beratung
Prozessbegleitung >>
Information
Prävention
Elternabende
Fortbildungen
Gruppen
Ben
Stark durch Bücher
 



[ Impressum ]
 
[ Startseite ]

Angebote | Infothek | Wir über uns | Infos für Kids | Aktuelles & Programm |
 
Angebote


Sie befinden sich auf der Seite : Angebote / Prozessbegleitung

  • Wie macht man eine Anzeige?
  • Was macht die Polizei?
  • Was bedeutet "Nebenklage?
  • Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab?
  • Wer schützt mich vor Gericht?
  • Und wenn man mir nicht glaubt?
  • Wer ist für was zuständig?

Sexuelle Gewalt ist eine strafbare Handlung und zählt deshalb zu den Offizialdelikten.
Nach einer Anzeige erhebt die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Anklage und ist für die Strafverfolgung der TäterInnen zuständig ist.
Die betroffenen Kinder/Jugendlichen werden im Strafverfahren als ZeugInnen gehört.

Für die Mädchen/Jungen als auch für die Familienmitglieder oder nahen Vertrauenspersonen ist eine Anzeige und das Strafverfahren meistens mit Verunsicherungen, Ängsten und seelischen Belastungen verbunden.

Wir bieten im Zuge einer Anzeige Prozessbegleitung an.
Wir verstehen darunter, die Betroffenen psychisch zu stützen, mit ihnen gemeinsam ihren Ängsten und Unsicherheiten etwas entgegen zu setzen und sie mit möglichst umfassenden Informationen zu versorgen.

Wir möchten vermeiden, dass die Betroffenen in dieser Zeit wiederholt Gefühle von Ausgeliefertsein, Hilflosigkeit, Abhängigkeit, Ohnmacht, Schutzlosigkeit, Missachtung, Unterlegenheit und der Angst, nicht glaubwürdig zu sein, erleben.

Wir helfen gerne bei der Suche nach einer/einem erfahrenen Anwältin/Anwalt.
(Rechtsberatung ist bei uns leider nicht möglich.)


 
 
 
Seitenanfang
 

  © : Heckenrose