Sexuelle
Gewalt ist eine strafbare Handlung und zählt
deshalb zu den Offizialdelikten.
Nach einer Anzeige erhebt die Staatsanwaltschaft
eine öffentliche Anklage und ist für die
Strafverfolgung der TäterInnen zuständig
ist.
Die betroffenen Kinder/Jugendlichen werden im Strafverfahren
als ZeugInnen gehört.
Für
die Mädchen/Jungen als auch für die Familienmitglieder
oder nahen Vertrauenspersonen ist eine Anzeige und
das Strafverfahren meistens mit Verunsicherungen,
Ängsten und seelischen Belastungen verbunden.
Wir
bieten im Zuge einer Anzeige Prozessbegleitung an.
Wir verstehen darunter, die Betroffenen psychisch
zu stützen, mit ihnen gemeinsam ihren Ängsten
und Unsicherheiten etwas entgegen zu setzen und
sie mit möglichst umfassenden Informationen
zu versorgen.
Wir möchten vermeiden, dass die Betroffenen
in dieser Zeit wiederholt Gefühle von Ausgeliefertsein,
Hilflosigkeit, Abhängigkeit, Ohnmacht, Schutzlosigkeit,
Missachtung, Unterlegenheit und der Angst, nicht
glaubwürdig zu sein, erleben.
Wir
helfen gerne bei der Suche nach einer/einem erfahrenen
Anwältin/Anwalt.
(Rechtsberatung ist bei uns leider nicht möglich.)